Die praktische Rahmentasche

Alle kennen es: Das Militärvelo, oder korrekt bezeichnet: Das Ordonnanzrad 05. Zur kompletten Ausrüstung eines Ordonnanzrades gehören unter anderem auch zwei Ledertaschen: Die kleine Werkzeugtasche und die grosse Rahmentasche.

Die grosse Rahmentasche diente den Radfahrer quasi als Rucksack. 1965 wurde in Anhang IV zum Reglement 54.5 “Der Einsatz und die Ausbildung der Radfahrerverbände”, prov. Ausgabe vom 1.10.1965, wie folgt neu festgelegt, was alles reingehört:

Radpackung

1. Die Packung umfasst:

  • Rahmentasche
  • Mantelhülle
  • Brotsack
  • Waffen- und Zubehörträger

2. Inhalt der Rahmentasche: Diese Gegenstände sind normalerweise mitzuführen

  • 1 Hemd
  • 1 Paar Socken
  • 1 Paar Unterhosen
  • 1 Taschentuch
  • 1 Paar Schuhnestel
  • Taschenlampe
  • Leuchtgamasche

Diese Gegenstände können im Friedensdienst in der Unterkunft zurückgelassen werden.

  • Feldmütze
  • 1 Handtuch
  • Seife mit Etui
  • Zahnbürste mit Etui
  • Zahnpasta
  • Rasierzeug
  • Mannsputzzeug
  • Anstreichbürste

Soweit abgeben:

  • Leibbinde
  • Ohrenkappe
  • Handschuhe
  • Es steht dem Wehrmann frei, mehr Wäsche, insbesondere einen Pullover, in der Rahmentasche zu versorgen. Der Deckel muss aber noch flach schliessen.

3. In der Mantelhülle wird der Mantel und unter dem Deckel das Zelttuch mit den Zelt- flöcken versorgt.

  • Im Brotsack befinden sich die Gamelle, die Feldflasche, das Essbesteck, die Notportion und/oder die Zwischenverpflegung.

(Zitiert aus Gubler Robert, Schweizerische Militärradfahrer 1891-1993, Verlag NZZ, 1991, 309 S., ISBN: 3858233935)

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